AGB

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten in der jeweilig gültigen Fassung und unter Ausschluß entgegenstehender Bedingungen für sämtliche – auch künftige – geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäften mit TESK Elektronik GmbH. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von TESK Elektronik GmbH. Die Entgegennahme einer von TESK Elektronik GmbH mittelbar oder unmittelbar bewirkten Leistung genügt für die Geltung. Angebote von TESK Elektronik GmbH sind stets freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und dürfen an Dritte nur mit schriftlicher Bestätigung von TESK Elektronik GmbH weitergeleitet werden.

2. Preise

Die in Angeboten von TESK Elektronik GmbH genannten Preise haben eine Gültigkeit von 45 Tagen ab Erstellungsdatum. Ausgenommen sind Artikel mit Notierungen und Tagespreisen (z.B. Kupferzuschlag), Schwankungen von Rohstoffpreisen, Energiekosten und EDV-Artikel, etc. Die Preise gelten für den von TESK Elektronik GmbH in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro, Netto, ab Werk Rainau-Dalkingen. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer und die Kosten für Verpackung, Versand, Verzollung, Versicherungen, Aufstellung und Montage werden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Festpreise müssen schriftlich als solche bezeichnet werden. In diesem Falle ist TESK Elektronik GmbH bei Kostenerhöhung zum Rücktritt berechtigt.

3. Lieferung

Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Liefertermine stehen darüber hinaus unter Vorbehalt, dass die notwendigen Unterlagen und Angaben des Käufers rechtzeitig bei TESK Elektronik GmbH eingehen. Ist eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung setzt weiter voraus, daß der Käufer seine Vertragspflichten erfüllt. Der Liefertermin ist eingehalten wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager von TESK Elektronik GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. TESK Elektronik GmbH übernimmt keine Haftung über das rechtzeitige Eintreffen der Ware beim Kunden. Von TESK Elektronik GmbH nicht zu vertretende, dem Käufer aber anzuzeigende Streiks, Aussperrungen bei TESK Elektronik GmbH, wie den Lieferanten und Vorlieferanten von TESK Elektronik GmbH und sonstige Fälle von höherer Gewalt befreien TESK Elektronik GmbH für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung des Vertrags. Dies gilt auch für unvorhergesehene und für TESK Elektronik GmbH unvermeidbare Betriebsstörungen. Wird TESK Elektronik GmbH die Leistung aufgrund dieser Ereignisse unmöglich, ist TESK Elektronik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins von TESK Elektronik GmbH zu vertreten, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er TESK Elektronik GmbH schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist. Der Käufer ist dazu berechtigt nach Ablauf der Nachfrist Schadenersatzansprüche gegenüber TESK Elektronik GmbH in Höhe von 1% des Lieferwertes für jede volle Woche des Verzugs, aber höchstens 10% des Lieferwertes geltend zu machen. Bei Bestellungen unter einem Rechnungsbetrag von 45,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 15,00 Euro berechnet. Tritt der Kunde von einer laufenden Bestellung zurück, wird eine Entschädigung von 30% des Auftragsvolumens verrechnet. Für Ware die zurückgegeben wird, werden 25,00 Euro für Test und Wiedereinlagerung verrechnet. TESK Elektronik GmbH kann Bestellungen in Teillieferungen erfüllen. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, so kann TESK Elektronik GmbH die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen oder gegen Bereitstellung der gesamten Warenmenge den vereinbarten Preis verlangen, entsprechendes gilt für Abrufaufträge. Auf Abruf gekaufte Ware muss der Käufer spätestens innerhalb von 12 Monaten vollständig abnehmen. Es sind maximal 4 Teillieferungen möglich. Der Mindestauftragswert für Abrufe beträgt 1000,00 Euro. Die Liefertermine für die Abrufe sind mit der Auftragserteilung festzulegen. Die Entsorgung von TESK-Produkten übernimmt TESK Elektronik GmbH im B&B Verfahren (siehe gesonderte Vereinbarung zu ElektroG / EAR).

4. Zahlung

Rechnungen der Firma TESK Elektronik GmbH sind ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Skonto nur bei Sondervereinbarungen. Grundsätzlich wird bei Rechnungen unter 100,00 Euro, Service, Montage oder Reparatur kein Skonto gewährt. Neukunden bezahlen bei der Erstbestellung sofort, per Nachnahme oder Vorauskasse. Wechsel oder Schecks werden nicht akzeptiert. Die gesamten Kosten des Geldtransfers trägt der Käufer. Werden Zahlungen länger als die oben genannten 30 Tage geschuldet, werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 7% berechnet. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dies wäre vereinbart, unbestritten oder rechtskräftig festgesetzt. Bei Abrufaufträgen und bei größerem Auftragsumfang berechnet TESK Elektronik GmbH Teil- oder Abschlagszahlungen. Diese werden wie eigenständige Zahlungen behandelt.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über. Auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder TESK Elektronik GmbH noch andere Leistungen übernommen hat. Auf Wunsch des Kunden wird TESK Elektronik GmbH auf dessen Kosten die Sendung gegen die vom Kunden spezifizierten versicherbaren Risiken versichern. Wird der Versand ohne verschulden von TESK Elektronik GmbH verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei TESK Elektronik GmbH oder bei Dritten. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem Versand gleich.

6. Mängelrügen und Gewährleistung

Entwicklungsmuster, Prototypen und abnützbare Teile wie Gummi, Sicherungen, usw. sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel der gelieferten Ware sind innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Ansprüche Dritter werden nicht anerkannt. Ersatzleistungen beziehen sich immer nur auf die von TESK Elektronik GmbH gefertigten und gelieferten Produkte. TESK Elektronik GmbH übernimmt eine Werksgarantie auf alle gelieferten Teile. Die defekten Teile müssen frei an TESK Elektronik GmbH versandt werden. Nach dem Test der Ware erhält der Kunde eine entsprechende, kostenfreie Ersatzlieferung. Kosten für Montageaufwendungen im Zuge der Gewährleistung können von TESK Elektronik GmbH nicht übernommen werden. Hat der Kunde oder Dritte eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten vorgenommen, ist die Haftung und Gewährleistung von TESK Elektronik GmbH ausgeschlossen. Nur von TESK Elektronik GmbH geschulte und zertifizierte  Partner sind berechtigt, Reparaturen, Service und Garantieleistungen auszuführen.  Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr von unverhältnismäßig großen Schäden hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von TESK Elektronik GmbH den Ersatz hierfür notwendiger Kosten zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet TESK Elektronik GmbH auch bei Gefahr im Verzug unverzüglich zu unterrichten. Für alle Reklamationen sind die kompletten Bezugsdaten wie Serien-Nummer, Auftragsnummer, Lieferdatum und Teilenummer erforderlich. Stellt sich heraus, dass die vom Kunden zur Nachbesserung eingesandte Ware mangelfrei ist, wird TESK Elektronik GmbH dem Kunden Ihre Aufwendungen zur Überprüfung der Ware in Rechnung stellen.

7. Eigentumsvorbehalt

TESK Elektronik GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zur Bezahlung ihrer Gesamtforderung vor. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für den Verkäufer. Erlischt das (Mit-) Eigentum von TESK Elektronik GmbH durch Verbindung, so wird schon jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (ausstehende Forderungen) auf TESK Elektronik GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentumsrecht für TESK Elektronik GmbH unentgeltlich. Ware, an der TESK Elektronik GmbH ein (Mit-) Eigentumsrecht zusteht wird Vorbehaltsware genannt. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware resultierenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an TESK Elektronik GmbH ab. Bei Veräußerung von Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis erfaßt die Abtretung die den ausstehenden Forderungen gegenüber TESK Elektronik GmbH entsprechende erstrangige Teilforderung. Die Forderungsabtretung umfaßt auch Forderungen, die der Kunde auf dem Schlußsaldo eines Kontokorrents, den der Kunde mit dem Käufer vereinbart. Der Kunde hat TESK Elektronik GmbH von der Beschädigung oder dem Abhandenkommen der Verzugsware unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat TESK Elektronik GmbH Pfändung und sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen und alle damit in Verbindung stehende Unterlagen zu überlassen. Falls TESK Elektronik GmbH durch Pfändung oder Ähnliches, Kosten entstehen, muss diese der Kunde tragen. Die Ware darf nicht verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.

8. Sonstige Bestimmungen

Der Kunde darf Rechte gegen TESK Elektronik GmbH nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einer vereinbarten Bestimmung bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, sie sind in diesem Falle sinngemäß zu ergänzen. TESK Elektronik GmbH macht Kunden, gemäß Bundesdatenschutz (BDSG) darauf aufmerksam, daß wir alle Daten mit EDV verarbeiten und in eine Datei übernehmen. Speziell im Bereich der Software übernimmt TESK Elektronik GmbH keine Haftung für zugekaufte Programme und für durch Viren etc. verursachte Schäden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsverhältnisse zwischen TESK Elektronik GmbH und anderen Kaufleuten ist Neresheim oder Ellwangen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es steht TESK Elektronik GmbH frei von dieser Regelung abzuweichen und einen anderen Gerichtsstand zu wählen, soweit dies zulässig ist. Sollten von TESK Elektronik GmbH gelieferte Waren Exportbeschränkungen unterliegen, obliegt es dem exportierenden Unternehmen die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden einzuholen.

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